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Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Aktiengeschäften in den Jahren 1997 und 1998 ist verfassungswidrig.
Die betriebliche Altersversorgung erlebt seit der Rentenreform 2001 eine Renaissance.
Der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge wird ab 2004 gekürzt.
Banken sind zukünftig verpflichtet, eine Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne auszustellen.
Als Teil der Gegenfinanzierungsmaßnahmen für die Reduzierung der Steuersätze bei der Einkommensteuer sinken die Sparerfreibeträge ab 2004.
Finanzanlagen sind mit einer Vielzahl möglicher Kosten verbunden, die bei einem Vergleich verschiedener Anlageprodukte alle berücksichtigt werden sollten.
Bis abschließend über die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften entschieden ist, kann nun Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.
Bei der Auswahl von Altersvorsorgeprodukten sollten Sie auch die Kosten im Auge behalten.
Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Investmentmodernisierungsgesetz vorgelegt.
Da nach wie vor nicht klar ist, ob die Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungsgemäß ist, wurde einem Steuerpflichtigen bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

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