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Seit Beginn des Jahres gilt die Fifo-Methode statt eines gewichteten Durchschnittskurses bei der Bewertung von Wertpapierverkäufen.


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Nachdem letzte Interpretationsschwierigkeiten beseitigt sind, kann die europaweite Zinsbesteuerung zum 1. Juli 2005 starten.


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Durch das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" werden zukünftig Rentenbezüge automatisch an das Finanzamt gemeldet.


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Anfang 2004 wurde die Besteuerung des Zwischengewinns bei Fondsanteilen abgeschafft, im Jahr 2005 wird sie wieder eingeführt.


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Betriebliche Direktversicherungen sind zukünftig noch stärker steuerlich begünstigt, aber auch zusätzlichen Anforderungen unterworfen.


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Das Alterseinkünftegesetz ändert auch die Besteuerung von Betriebsrenten, indem diese langfristig höher besteuert werden.


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Durch das Alterseinkünftegesetz wird die unterschiedliche Besteuerung der Pensionen und Renten aufgehoben und für eine homogene Regelung gesorgt.


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Vor allem Vereinfachungen der bisher sehr bürokratischen Regeln prägen die ab 2005 geltenden Änderungen bei der Riester-Rente.


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Gemäß einem Beschluss des Finanzgerichts Köln und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die ausländische Körperschaftsteuer doch auf die Einkommensteuer eines inländischen Anlegers anzurechnen.


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Wegen der umfassenden Änderungen bei der Besteuerung von Alterseinkünften gibt es nun ein Wahlrecht für die Ertragsanteilsbesteuerung, allerdings nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen.


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