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Die Sozialgerichte sehen es als legitim an, vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse zu wechseln, um ein höheres Elterngeld zu erzielen.
Erwartet die Tochter selbst Nachwuchs und kann sich deshalb nicht um einen Ausbildungsplatz bemühen, besteht trotzdem noch ein Kindergeldanspruch für die Tochter, soweit der Ausbildungswille weiter besteht.
Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss steigt das Kindergeld wie vorgesehen, während zwei andere Vorhaben erst einmal fallengelassen wurden.
Ab 2009 steigen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag.
Die steuerliche Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen soll strikt auf die Arbeitskosten beschränkt bleiben.
Selbst wenn das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim alleinerziehenden Elternteil hat, besteht ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, vorausgesetzt, der andere Elternteil hat keinen Anspruch.
Dass es beim Kindergeld keine Härtefallregelung für eine nur geringfügige Überschreitung des Jahresgrenzbetrags der Einkünfte des Kindes gibt, beschäftigt jetzt das Bundesverfassungsgericht.
Eine einmalige Kapitalabfindung für die Unterhaltsansprüche des Expartners ist steuerlich ungünstig.
Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen ab 2009. Auch von den Gerichten und der Verwaltung gibt es viel Neues zum Thema.
Der maximale Steuerabzug für Haushaltshilfen wird mehr als verdreifacht.
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

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