E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Veranlagungswahlrecht von Ehegatten

Eine gemeinsame Veranlagung von Ehegatten ist nur möglich, solange die eheliche Lebensgemeinschaft besteht. Deren Beendigung muss aber objektiv erkennbar sein.

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs muss die Beendigung einer ehelichen Lebensgemeinschaft aufgrund äußerer Umstände erkennbar sein. Ein dauerndes Getrenntleben liegt demnach erst vor, wenn aufgrund äußerer Umstände, insbesondere räumliches Zusammenleben oder räumliche Trennung, erkennbar ist, dass beide Ehegatten die Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nicht wieder herstellen wollen. Die bloße Trennungsankündigung eines Ehegatten ist dafür nicht ausreichend. Zieht ein Ehegatte erst nach einer Kur in eine andere Wohnung, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft bereits während der Kur beendet wurde.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe