E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Anrechnung ausländischer Steuern bei Investmentanteilen

Ausländische Steuern auf Dividenden dürfen wegen des Halbeinkünfteverfahrens nur zur Hälfte als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Die Oberfinanzdirektion Münster weist darauf hin, dass ausländische Steuern auf Dividenden in- und ausländischer Investmentanteile im Rahmen der Einkommensteuer aufgrund der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens nur hälftig berücksichtigt werden dürfen. Da die Banken und Kreditinstitute bei Investmenterträgen für den Veranlagungszeitraum 2005 stets die vollen ausländischen Steuern ausweisen, ist im Veranlagungsverfahren eine notwendige Kürzung zu berücksichtigen.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe