E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Einkünfte aus der Veräußerung vermieteter Wirtschaftsgüter

Einnahmen aus der gelegentlichen Veräußerung von vermieteten Wirtschaftsgütern noch vor Ablauf deren Nutzungsdauer gehören der privaten Vermögensverwaltung an.

Die Veräußerung von vermieteten Wirtschaftsgütern vor dem Ablauf der Nutzungsdauer ist Teil der privaten Vermögensverwaltung und kein Gewerbebetrieb, solange keine weitergehenden Umstände hinzutreten. Insbesondere wenn die Veräußerung lediglich erfolgt, um die bisherigen Geräte durch technisch fortgeschrittenere zu ersetzen, ist von einer rein privaten Tätigkeit auszugehen, so der Bundesfinanzhof. Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn durch die Veräußerungen Gewinne erzielt werden müssen oder eine große Anzahl vermieteter Wirtschaftsgüter veräußert wird. Im zu entscheidenden Fall hatte der Steuerpflichtige über zwölf Jahre hinweg 40 Maschinen vermietet und lediglich 7 davon vorzeitig veräußert.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe