E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Riester-Zulage nur bei Riester-Vertrag?

Ehegatten eines gesetzlich Rentenversicherten können nur dann die Riester-Zulage erhalten, wenn sie selbst einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben.

Soweit ein Steuerpflichtiger nicht selbst gesetzlich rentenversichert ist, sondern lediglich dessen Ehegatte, kann er die staatliche Förderung der Altersvorsorge im Rahmen der Riester-Rente nur dann erhalten, wenn er selbst einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Förderung einer eigenen betrieblichen Altersvorsorge statt eines zertifizierten Vertrags nicht in Betracht kommt. Das im Steuerrecht ausgestaltete Wahlrecht zwischen der Förderung eines Riester-Vertrages und der betrieblichen Altersvorsorge steht nur dem gesetzlich Rentenversicherten selbst zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe