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Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
Nach wie vor ist die Frage der Vorsteueraufteilung bei Gebäuden umstritten. Grundsätzlich denkbar ist eine Aufteilung nach Fläche oder Umsatz.
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Vorsteuererstattung geändert
Zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer wird beim Vorsteuerabzug nicht mehr anerkannt.
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