Während bisher die Organstellung des GmbH-Geschäftsführers zwingend zur Nichtselbständigkeit führte, lässt der Bundesfinanzhof jetzt unter gewissen Umständen auch die Bewertung als selbstständige Tätigkeit zu.
Aus Vereinfachungsgründen gilt die Telekom auch für Leistungen von Dritten, die sie in ihren Rechnungen abrechnet, als leistendes Unternehmen.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs führt möglicherweise zur Umsatzsteuerpflicht für die Mitgliedsbeiträge von Vereinen.
Die Abschaffung des Vorsteuerabzugs aus den Reisekostenpauschalen kommt jetzt in einem Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof auf den Prüfstand.
Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen können noch für bis zum 31. Mai 2005 endende Zeiträume in Papierform abgegeben werden.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass die Einschränkung des Vorsteuerabzugs für Bewirtungskosten nicht mit EU-Recht vereinbar ist.
Die Finanzverwaltung macht Unternehmer für nicht gezahlte Umsatzsteuer haftbar, wenn sie die Lieferung an einen ausländischen Scheinunternehmer als steuerfrei behandeln.
Zwar zahlen Spediteure für die Autobahnmaut selbst keine Umsatzsteuer, in ihren Rechnungen müssen sie aber auch die Maut der Umsatzsteuer unterwerfen.
Das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz, das am 15. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, führt zu einigen Veränderungen bei der Umsatzsteuer.
Ab 2005 müssen die Lohnsteuerdaten und Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übertragen werden.