E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Vorsteuerabzug aus Reisekosten

Für den Vorsteuerabzug aus Reisekosten bestehen inzwischen klare Regeln.

Für den Vorsteuerabzug aus Reisekosten bestehen inzwischen klare Regeln. Die folgenden vier Möglichkeiten bestehen für den Vorsteuerabzug:

Ein Unternehmer kann aus Rechnungen für Übernachtungen den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, wenn die Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt ist.

Ein Unternehmer kann aus Verpflegungskosten, die durch Rechnungen belegt sind, einen Vorsteuerabzug geltend machen.

Ein Unternehmen kann aus einer Übernachtungsrechnung eines Mitarbeiters den Vorsteuerabzug geltend machen, wenn die Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt ist.

Aus Kleinbetragsrechnungen kann der Vorsteuerabzug auch dann gewährt werden, wenn darin der Unternehmer nicht bezeichnet ist.

Einen Vorsteuerabzug aus Reisekostenpauschbeträgen, Fahrtkosten und Umzugskosten lässt die Finanzverwaltung weiterhin nicht zu.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe