E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Ausschluss des Vorsteuerabzugs

Als Unternehmer können Sie auf die Steuerfreiheit der Verwendungsumsätze verzichten, so dass ein Vorsteuerabzug möglich ist.

Als Unternehmer steht Ihnen der Vorsteuerabzug zu, wenn Sie zur Zeit des Leistungsbezugs die Absicht hatten, die Eingangsumsätze für solche Ausgangsumsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Es reicht aus, dass Sie die Absicht haben, auf die Steuerfreiheit der Verwendungsumsätze zu verzichten. Die jeweilige Absicht ist durch objektive Anhaltspunkte zu belegen.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe