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Kurz vor dem Jahreswechsel kommt noch einmal eine Vielzahl von Änderungen bei den Ertragssteuern und steuerlichen Verwaltungsvorschriften mit dem Jahressteuergesetz 2007.
Zum Jahreswechsel ändern sich auch die Höhe der Versicherungssteuer und des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung sowie die Buchführungspflichtgrenze.
Für die steuerliche Berücksichtigung einer Laser-Augenoperation als außergewöhnliche Belastung ist kein amtsärztliches Attest mehr nötig.
Zahlungen per Scheck müssen künftig drei Tage früher als bisher beim Finanzamt sein.
Inzwischen hat das Tempo der Steueränderungen in Deutschland rekordverdächtige Ausmaße erreicht - mit durchschnittlich einer Änderung alle 2,5 Tage.
Die Bundesregierung plant für das Jahr 2007 eine umfassende Erweiterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden und gemeinnütziger Tätigkeit.
Nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg darf das Finanzamt schwere Geländewagen nicht einfach rückwirkend nach Hubraum statt nach Gewicht besteuern.
Die auf Veräußerungsgewinne fällige Kirchensteuer kann aus Billigkeitsgründen erlassen werden.
Der Bundesfinanzhof lässt Steuererklärungen auch auf einem kopierten Formular zu.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung kann ein Drittaufwand nur bei einem abgekürzten Zahlungsweg, nicht aber bei einem abgekürzten Vertragsweg geltend gemacht werden.
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

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