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Die neuste Steuerschätzung bestätigt im wesentlichen, dass das Steueraufkommen in den nächsten Jahren weiter deutlich steigen wird.
Weil mit der Abgabe einer Steuererklärung nur eine ohnehin bestehende Verpflichtung erfüllt wird, ist die Abgabe kein verjährungshemmender Antrag.
Umfangreiche Änderungswünsche am Zollkodexanpassungsgesetz stellen den Zeitplan für die Verabschiedung noch in diesem Jahr in Frage.
Auf die Einladung von Deutschland hin haben nun 51 Staaten ein Abkommen zum globalen steuerlichen Informationsaustausch ab 2017 unterzeichnet.
Eine höhere Hundesteuer für Kampfhunde ist zwar zulässig, aber sie darf nicht so hoch sein, dass sie einem Verbot gleichkommt.
Der Regierungsentwurf für das inoffizielle Jahressteuergesetz 2015 in Form des Zollkodexanpassungsgesetzes liegt jetzt vor.
Ein Finanzgericht hat gegen die Auffassung anderer Gerichte und gängige Verwaltungspraxis entschieden, dass ein Einspruch nur mit signierter E-Mail möglich ist.
Im Regierungsentwurf für die Verschärfung der Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige wurde die vorgesehene Änderung der strafrechtlichen Verjährung überarbeitet.
Der Bundesfinanzhof hält den gesetzlich festgeschriebenen Zinssatz von 6,0 % für Steuernachzahlungen zumindest bis 2011 für akzeptabel.
Eine fehlende Eingabe bei der elektronischen Steuererklärung wertet der Bundesfinanzhof als grobes Verschulden des Steuerzahlers, womit eine nachträgliche Korrektur des Steuerbescheids nicht möglich ist.
 

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