E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Schätzung genügt für Strafurteil

Strafgerichte dürfen nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Bestechlichkeit auch von einer strafbaren Steuerhinterziehung ausgehen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs genügt für die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung bereits eine rechtskräftige Verurteilung wegen Bestechlichkeit. Können die Strafgerichte die Höhe und der Zeitpunkt der Schmiergeldannahme nicht ermitteln, dürfen und müssen sie dies abschätzen. Die Bundesrichter begründeten ihre Auffassung damit, dass in der Regel illegal angenommene Gelder nicht versteuert werden. Der Freispruch eines Landgerichts wurde damit aufgehoben, da die Richter dort nur deswegen zu einem Freispruch gelangt waren, weil sie die genaue Summe der angenommenen Bestechungsgelder nicht feststellen konnten.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe