E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Zollfreigrenze für Kleinsendungen angehoben

Seit Dezember 2008 beträgt die Zollfreigrenze für Postsendungen 150 Euro statt bisher nur 22 Euro.

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 wurde die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen von 22 auf 150 Euro je Sendung angehoben. Die neue Freigrenze gilt allerdings nur für den Zoll, bei der Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der Freigrenze von 22 Euro. Weil aber Einfuhrabgaben von weniger als 5 Euro nicht erhoben werden, liegt damit die Freigrenze de facto bei 26 Euro für Artikel mit vollem Umsatzsteuersatz und bei 71 Euro für Artikel, die der ermäßigten Umsatzsteuer von 7 % unterliegen.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe