E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Fehlende Kassenaufzeichnungen führen zur Einnahmenschätzung

Obwohl es für Einnahme-Überschuss-Rechner keine gesetzlichen Aufzeichnungspflichten gibt, müssen bargeldintensive Betriebe einigermaßen detaillierte Kassenaufzeichnungen führen, wenn sie keine Steuerschätzung riskieren wollen.

Wer ein bargeldintensives Unternehmen betreibt, muss ein detailliertes Kassenkonto oder ein Kassenbuch führen. Das gilt nach Ansicht des Saarländischen Finanzgerichts auch bei einer Gewinnermittlung per Einnahmen-Überschuss-Rechnung, für die das Gesetz keine ausdrücklichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten vorschreibt. Es genügt also nicht, nur jeweils die Tagessalden zu erfassen, ohne dass aus den Aufzeichnungen die einzelnen Zahlungen hervorgehen. Daher hat das Gericht im Streitfall auch die Einnahmenschätzung des Betriebsprüfers abgesegnet, zumal der Betriebsprüfer bei seinen Annahmen eher zugunsten der klagenden Unternehmerin geschätzt hat.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe