E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Hundebetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung

Auch Hundebetreeung kommt grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung in Frage - wenn sie denn im Haushalt des Steuerzahlers stattfindet.

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster kommen auch die Kosten für einen Hundesitter prinzipiell als steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung in Frage. Allerdings hatte der Hundebesitzer im Streitfall trotzdem Pech, weil bei ihm die Hunde vom Betreuungsservice abgeholt und nach der Rückkehr des Besitzers wieder zurückgebracht wurden. Eine Betreuung in der Wohnung oder im Garten des Besitzers fand nicht statt, und damit scheitert der Steuerabzug daran, dass die Dienstleistung nicht im Haushalt des steuerzahlenden Herrchens ausgeübt wurde.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe