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Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft Klarheit bei der ertragssteuerlichen Beurteilung von Handyverträgen.
Ein neues Urteil erleichtert die Teilwertabschreibung insbesondere von Gebäuden, da nur noch auf einen Wertprognosezeitraum von fünf Jahren abzustellen ist.
Der Wert eines Navigationsgeräts im Firmenwagen muss doch in die 1 %-Regelung einbezogen werden.
Wertpapiere, die ohne Gesellschafterbeschluss gekauft werden, können kein Betriebsvermögen sein.
Befinden sich mehrere Pkw im Betriebsvermögen, die auch für Privatfahrten genutzt werden, so muss die 1 %-Regelung für jeden Pkw einzeln angewendet werden.
Ein Fahrtenbuch muss sicher vor späteren Änderungen sein und sämtliche vorgeschriebenen Angaben enthalten.
Die Fortführung einer Firma kann bereits dann vorliegen, wenn Dritte von einer Identität zwischen dem früheren und dem derzeitigen Unternehmen ausgehen.
Gewerbesteuermessbescheide ergehen nur noch vorläufig, da die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer nach wie vor in Zweifel steht.
Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft kann auch gewerbliche Einkünfte erzielen, ohne dass alle Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen.
Da mit dem Jahreswechsel viele Freistellungsbescheinigungen für die Bauindustrie ausgelaufen sind, sollten Auftraggeber wie Auftragnehmer prüfen, ob die ihnen vorliegende Bescheinigung noch gültig ist.
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

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