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Das jetzt vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2008 enthält viele heftig umstrittene Änderungen.
Eine degressive AfA ist letztmals für 2007 möglich, danach ist nur noch eine lineare Abschreibung zulässig.
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Abfärberegelung ab 2007 gesetzlich festgeschrieben ist.
Die Erträge beim Verkauf von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer.
Auch ein Werbegrafiker und -designer kann freiberuflich tätig sein, selbst wenn die Arbeit gewerbliche Anteile hat.
Immer wieder fordern Finanzämter eine komplette Gewinnermittlung an, obwohl gerade das Formular EÜR dies eigentlich beenden sollte.
Die Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich der Betriebsveräußerung oder -aufgabe erhöht den steuerbegünstigtem Betriebsaufgabegewinn.
Nicht abziehbare Schuldzinsen dürfen nicht nochmals als Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer den Gewerbeertrag erhöhen.
Die Anrechnung von Gewerbesteuer ist nur dann möglich, wenn auch Einkommensteuer festgesetzt wird.
In der Praxis treten offenbar immer wieder Unsicherheiten auf, wie Leergut und Pfandgeld bilanzsteuerlich zu behandeln sind.
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

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