E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Abgrenzung von Mitunternehmerschaft und Bürogemeinschaft

Der Bundesfinanzhof hat sich zur Unterscheidung von Mitunternehmerschaft und Bürogemeinschaft geäußert.

Im Unterschied zu einer Gemeinschaftspraxis (Mitunternehmerschaft) hat eine Büro- und Praxisgemeinschaft lediglich den Zweck, den Beruf in gemeinsamen Praxisräumen auszuüben und bestimmte Kosten von der Praxisgemeinschaft tragen zu lassen und umzulegen. Die Mitunternehmerschaft hingegen zeichnet sich dadurch aus, dass das Unternehmen gemeinsam betrieben wird und eine gemeinschaftliche Gewinnerzielungsabsicht auf der Ebene der Gesellschaft verfolgt wird. Wie der Bundesfinanzhof festgestellt hat, genügt ein einheitliches Auftreten nach außen noch nicht, um aus einer Bürogemeinschaft eine Mitunternehmerschaft werden zu lassen.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe