E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Volle Abschreibung eines Pkw

Unterüberschrift

Grundsätzlich ist jedes abnutzbare Wirtschaftsgut bis zu einem Erinnerungswert von 1 Euro abzuschreiben. Nur bei Wirtschaftsgütern mit einem erheblichen Schrottwert besteht die Option, nur bis zum Schrottwert abzuschreiben. Ein normaler Pkw hat aber keinen signifikanten Schrottwert und ist daher bis zum Erinnerungswert abzuschreiben. Das gilt unabhängig davon, ob tatsächlich ein Wertverzehr beim Wirtschaftsgut stattgefunden hat.

Schreibt der Betrieb aber trotzdem nur bis zu einem Rest- oder Wiederverkaufswert ab, dann kann er die unterlassene Abschreibung später nicht mehr nachholen. Beim Verkauf würde dann der Erinnerungswert von 1 Euro bei der Berechnung des Verkaufsgewinns zugrunde gelegt, auch wenn nicht vollständig abgeschrieben wurde. In dem Urteil, mit dem der Bundesfinanzhof diese Grundsätze aufgestellt hat, hat er außerdem die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Pkw mit 8 Jahren angesetzt.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe