E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Fahrtkosten eines Selbständigen zum Betrieb eines Kunden

Ein Selbstständiger, der längere Zeit denselben Kunden aufsucht, kann die Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale geltend machen.

Regelmäßige Fahrten eines selbständigen Unternehmensberaters zur Betriebsstätte eines einzigen Kunden im Rahmen einer längerfristigen Beratungstätigkeit können nur in Höhe der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Durch die längere Tätigkeit wird die Betriebsstätte des Kunden gleichzeitig zur regelmäßigen Betriebsstätte des Beraters, ohne dass es darauf ankommt, ob ihm dort ein eigener Raum zugewiesen ist. Der Berater hatte ansonsten nur ein Home-Office, das der Bundesfinanzhof aber grundsätzlich nicht als Betriebsstätte anerkennt.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe