E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

1 %-Regelung gilt auch für Fahrschulfahrzeuge

Fahrschulautos sind nicht schon allein wegen ihrer besonderen Ausstattung von der 1 %-Regelung ausgenommen.

Im Streit zwischen einem Fahrlehrer und dem Finanzamt hat das Finanzgericht München entschieden, dass auch für Fahrschulfahrzeuge die 1 %-Regelung gilt. Das Argument des Fahrlehrers, er nutze für private Fahrten ein anderes Auto und unternehme keine direkten Fahrten zwischen Wohnung und Fahrschule ließ das Gericht nicht gelten. Nur bei Fahrzeugen, deren private Nutzung nach der allgemeinen Lebensanschauung völlig unüblich ist, scheide eine Anwendung der 1 %-Regelung aus. Zu dieser Kategorie zählten Fahrschulfahrzeuge aber nicht.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe