E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Tarifbegünstigung für mehrjährige Tätigkeiten bei Steuererstattung

Die Tarifbegünstigung für außerordentliche Einkünfte, die geballt zufließen, gilt nicht nur für Zahlungen von Kunden, sondern auch für Steuererstattungen, um die vorher mit dem Finanzamt vor Gericht gestritten wurde.

Wenn Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten geballt zufließen, sieht das Steuerrecht eine Tarifbegünstigung bei der Einkommensteuer zur Minderung von Progressionseffekten vor. Solche "außerordentlichen" Einkünfte können auch vorliegen, wenn die Vergütungen aufgrund einer vorangegangenen rechtlichen Auseinandersetzung atypisch zusammengeballt zufließen. Diese Voraussetzungen können auch bei Unternehmern gegeben sein, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen und diese durch Bilanzierung ermitteln. Das hat der Bundesfinanzhof im Fall eines Unternehmers entschieden, der nach einem Rechtsstreit mit dem Finanzamt Umsatzsteuererstattungen für mehrere Jahre auf einmal erhalten hatte.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe