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Für einige Länder haben sich die Kaufkraftzuschläge geändert, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Ausland steuerfrei zahlen können.
Das Finanzamt darf nicht für privat veranlasste Zuwendungen an Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter eine Steuerpauschalierung einfordern.
Mit dem kommenden Jahreswechsel wird das steuerliche Reisekostenrecht in einigen Punkten vereinfacht und an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst.
Nach mehreren Anläufen ist das Jahressteuergesetz 2013 mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht jetzt als Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten.
Den Arbeitgebern, die noch nicht auf das ELStAM-Verfahren umgestellt haben, bleiben dafür nur noch wenige Wochen Zeit.
Durch eine bereits in Kraft getretene Änderung im Umsatzsteuerrecht sind Dienstwagen für Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland jetzt mit mehr steuerlichem Verwaltungsaufwand verbunden.
Nachdem die notwendigen Gesetzesänderungen nun verspätet in Kraft getreten sind, hat das Bundesfinanzministerium das ELStAM-Einführungsschreiben in der Endfassung veröffentlicht.
Im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz sind verschiedene Änderungen enthalten, die in erster Linie Verwaltungsprozesse ändern oder für die Steuerzahler nur zu minimalen Anpassungen führen.
In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur 1 %-Regelung korrigiert und präzisiert.
Beiträge für Zusatzversicherungen, die der Arbeitgeber übernimmt, sind regulärer Arbeitslohn und fallen damit nicht unter die Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro im Monat.
 

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