E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Unterschrift im Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis muss nicht unbedingt vom Geschäftsführer oder Unternehmer unterschrieben werden. Auch ein Vorgesetzter kann die Unterschrift leisten.

Wer darf eigentlich ein Arbeitszeugnis unterschreiben? Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitszeugnis nicht unbedingt die Unterschrift eines Geschäftsführers oder des Unternehmers tragen. Auch ein direkter Vorgesetzter kann das Zeugnis unterschreiben. Dann muss sich aber aus dem Zeugnis ergeben, dass derjenige, der die Unterschrift leistet, gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsbefugt war. War der frühere Mitarbeiter unmittelbar der Unternehmensleitung unterstellt, so muss auch ein Mitglied der Unternehmensleitung das Zeugnis unterschreiben.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe