Lohnsteuerbescheingungsdaten ab 2009 nur mit Authentifizierung
Für die Übertragung der Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2009 schreibt das Gesetz eine Authentifizierung vor, die eine Registrierung bei der Finanzverwaltung erfordert.
Die Oberfinanzdirektion Hannover weist darauf hin, dass die Lohnsteuerbescheinigungsdaten für Arbeitslöhne, die ab dem 1. Januar 2009 gezahlt werden, nur noch authentifiziert übermittelt werden können. Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitslöhnen für das Kalenderjahr 2008 sind davon jedoch nicht betroffen.
Für die Sicherheitsauthentifizierung ist - unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software - eine einmalige Registrierung im ElsterOnline-Portal unter https://www.elsteronline.de/eportal erforderlich. Vom Beginn der Registrierung bis zum Abschluss des Vorgangs können bis zu zwei Wochen vergehen. Aufgrund der ab dem Kalenderjahr 2009 geltenden gesetzlichen Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung empfiehlt die Steuerverwaltung allen betroffenen Arbeitgebern eine baldige Registrierung.