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Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

In der Sozialversicherung gibt es höhere Beiträge und Einschränkungen beim Arbeitslosengeld II, aber die Insolvenzgeldumlage wird für 2011 ausgesetzt.

Die notwendigen Regelungen für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 ohne neue Lohnsteuerkarte sind jetzt gesetzlich verankert. Auch sonst gibt es einige Änderungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen:

Lohnsteuerabzug: Die Gültigkeit der Lohnsteuerkarte 2010 wird bis Ende 2011 verlängert. Ausführliche Informationen enthielt die letzte Ausgabe.

ElsterLohn II: Der Abruf der Abzugsmerkmale für den Lohnsteuerabzug durch die Arbeitgeber wird angepasst: Weil die ursprünglich dafür vorgesehenen Wirtschaftsidentifikationsnummern nicht vor 2013 zugeteilt werden, braucht es für die Übergangszeit einen anderen Identifikationsschlüssel. Statt der UStIdNr soll in der Übergangszeit nun die Steuernummer, unter der der Arbeitgeber die Lohnsteuer-Anmeldung abgibt, zur Authentifizierung des Arbeitgebers dienen.

Pflichtveranlagungen: Bisher musste jeder Arbeitnehmer, der sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen ließ, eine Steuererklärung abgeben. Arbeitnehmer, deren Einkommen die diversen gesetzlichen Freibeträge ohnehin nicht überschreitet, werden zukünftig von dieser Pflicht befreit. Das ist der Fall bei einem Einkommen unter 10.200 Euro für Singles und 19.400 Euro für Ehegatten.

Riester-Rente: Beim Wohn-Riester gibt es einige kleine, aber entscheidende Verbesserungen. Zum Beispiel gilt das Wohn-Riester nun nicht mehr nur für die Anschaffung eines Dauerwohnrechts, sondern es ist auch dessen Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase möglich. Außerdem gibt es nun eine Gnadenfrist von mindestens einem Jahr, um das Kapital aus einem Riester-Vertrag förderunschädlich auf einen anderen Altersvorsorgevertrag zu übertragen, sollte es nicht für eine selbstgenutzte Wohnung verwendet werden.

Krankenversicherung: Der allgemeine Beitragssatz für die Krankenversicherung steigt zum Jahreswechsel um 0,6 % auf 15,5 %, der ermäßigte Beitragssatz beträgt entsprechend 14,9 %.

Arbeitslosenversicherung: Auch hier steigt der Beitragssatz zum Jahreswechsel, und zwar von 2,8 % auf 3,0 %.

Insolvenzgeldumlage: Weil aus 2010 noch genügend finanzielle Reserven vorhanden sind, wird die Insolvenzgeldumlage zum ersten Mal komplett ausgesetzt. Der Umlagesatz beträgt dementsprechend für 2011 0,0 %.

Arbeitslosengeld II: Der Sparhaushalt des Bundes führt zu einigen Einschränkungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II/Hartz IV). Insbesondere fällt der befristete Zuschlag weg, der bisher beim Übergang von ALG I zu ALG II gezahlt wurde. Außerdem gilt während des Bezugs von ALG II nun keine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung mehr. Stattdessen wird die Zeit des ALG-Bezugs als Anrechnungszeit berücksichtigt.

Transferentschädigungen: Entschädigungen für den Wechsel eines Sportlers von einem ausländischen zu einem inländischen Verein sind nun steuerpflichtig. Auch diese Regelung soll ein unliebsames Urteil des Bundesfinanzhofs eliminieren. Für Vergütungen im Amateursport gibt es eine Freigrenze von 10.000 Euro.

 
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