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Beitragsbemessungsgrenzen und Beitr?ge steigen 2027

Zur Deckung von Finanzierungsl?cken bei der Kranken- und Pflegeversicherung sind neben der turnusm??igen Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen f?r 2027 noch weitere ?nderungen geplant.

Jedes Jahr werden die Beitragsbemessungsgrenzen in den verschiedenen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung an die Entwicklung von L?hnen und Geh?ltern angepasst. Vor allem f?r Gutverdiener wird diese Anhebung 2027 besonders schmerzhaft, weil die Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung neben der ?blichen Steigerung um weitere 300 Euro im Monat angehoben werden. Diese ?nderung ist Teil der Ma?nahmen zur Stabilisierung der GKV-Beitr?ge. In der gesetzlichen Krankenversicherung betr?gt die Beitragsbemessungsgrenze damit 2027 j?hrlich 76.500 Euro bzw. 6.375 Euro im Monat. In diesem Jahr sind es noch 69.750 Euro im Jahr beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat.

Neben h?heren Beitragsbemessungsgrenzen m?ssen sich die Versicherten aber zum Teil auch auf h?here Beitragss?tze einstellen. Denn die Pflegeversicherung leidet ebenfalls unter zu geringen Einnahmen. Auch wenn der allgemeine Beitragssatz von 3,6 % nicht angetastet werden soll, plant die Bundesregierung eine Anhebung des Beitragszuschlags f?r Kinderlose. Dieser soll 2027 von bisher 0,6 % auf 0,9 % steigen.

 
[mmk]