E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Widerruf der Pauschalversteuerung von Geschenken möglich

Geht es nach dem Niedersächsischen Finanzgericht, können Unternehmen die Pauschalversteuerung von Geschenken und Sachzuwendungen jederzeit rückgängig machen, solange die Steuer noch nicht bestandskräftig ist.

Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung hält das Finanzgericht Niedersachsen die Wahl zur Pauschalversteuerung von Geschenken und Sachzuwendungen für widerruflich. Das Unternehmen könne seine Entscheidung bis zur Bestandskraft der Festsetzung der Pauschalsteuer ausüben und die einmal getroffene Entscheidung auch bis zu diesem Zeitpunkt wieder zurücknehmen. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen, weil es zu der Frage noch kein höchstrichterliches Urteil gibt.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe