E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Änderungen bei den Beitragsnachweisen ab 2014

Wegen dem Wegfall der zeitlichen Rechnungsabgrenzung in der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen seit dem 1. Januar 2014 keine Korrektur-Beitragsnachweise mehr übermittelt werden.

Bei den monatlichen Beitragsnachweisen für die Sozialversicherungsbeiträge gibt es zum Jahreswechsel eine Änderung. Ab dem 1, Januar 2014 ist nämlich die Übermittlung eines Korrektur-Beitragsnachweises nicht mehr zulässig. Beitragskorrekturen aus Vormonaten können nun direkt in den aktuellen Beitragsnachweis mit einfließen. Daneben gibt es die Möglichkeit, den übermittelten Beitragsnachweis zu stornieren und für denselben Zeitraum einen neuen Beitragsnachweis abzugeben. Wesentlicher Grund für die Änderung ist der Wegfall der zeitlichen Rechnungsabgrenzung in der Krankenversicherung, nach dem nun sämtliche Beiträge dem Gesundheitsfonds zufließen.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe