E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Abfrage der KiStAM mindestens bis Ende November möglich

Das Bundeszentralamt für Steuern reagiert auf die hohe Nachfrage mit einer Verlängerung der Abfragefrist für die KiStAM, die nun mindestens bis Ende November gilt.

Eigentlich mussten Kapitalgesellschaften das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) ihrer Gesellschafter spätestens bis zum 31. Oktober 2014 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgefragt haben. Das BZSt hat aber auch Mitte Oktober noch einen hohen Eingang an Registrierungen verzeichnet und daher die Frist zum Abruf um zunächst einen Monat verlängert. Die KiStAM-Abfrage ist also noch mindestens bis zum 30. November 2014 möglich.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe