E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften

Gegen die Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften ist jetzt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Bei Kapitalgesellschaften sind Erstattungszinsen immer steuerpflichtig, hatte der Bundesfinanzhof entschieden. Anders als Privatpersonen und Personengesellschaften hätten Kapitalgesellschaften nämlich keine außerbetriebliche Sphäre. Gegen diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind nun Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Damit bietet es sich an, gegen die Bescheide zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen, um von einer möglichen positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts später profitieren zu können.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe