E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Gemischtes Bankkonto bei Einzelunternehmern

Für ein gemischtes Bankkonto, über das private und betriebliche Transaktionen abgewickelt werden, gilt eine erhöhte Nachweispflicht.

Mit der Gründung eines Unternehmens sollten Sie auch gleich ein eigenes Bankkonto für die betrieblichen Zwecke einrichten. Zwar sind Sie von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, für private und betriebliche Vorgänge getrennte Bankkonten zu unterhalten. Die Führung von gemischten Bankkonten ist aber nicht zu empfehlen, sie führt zu erhöhten Nachweispflichten.

Der Steuerpflichtige muss nämlich durch entsprechende Aufzeichnungen die Herkunft privater Gelder belegen. Wenn diese Aufzeichnungen fehlen, dann darf das Finanzamt auch die Einkünfte schätzen und wird im Zweifel auch private Einnahmen als betriebliche Einnahmen ansehen. Würden getrennte Bankkonten geführt, so wären derartige Nachweise nicht erforderlich.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe