E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Zuschuss auch für Existenzgründung im Ausland

Solange der Existenzgründer seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält, hat er auch für eine Betriebsgründung im Ausland Anspruch auf den Existenzgründerzuschuss.

Ein Arbeitsloser, der sich selbstständig macht, kann bei der Bundesagentur für Arbeit den Existenzgründerzuschuss beantragen. Dieser Anspruch besteht auch, wenn die neue Tätigkeit im Ausland stattfindet. Einzige Voraussetzung ist, dass der Antragsteller weiter seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält. Mit dieser Entscheidung des Bundessozialgerichts erhält nun ein arbeitsloser Jurist aus dem Saarland den Zuschuss für seine neue Kanzlei in Luxemburg.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe