E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Ermittlung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht

Bei der Prüfung, ob die steuerliche Buchführungspflichtgrenze überschritten wurde, sind auch umsatzsteuerfreie Auslandsumsätze einzubeziehen.

Laut der Abgabenordnung besteht die steuerliche Pflicht zur Buchführung erst ab einem Jahresumsatz von 500.000 Euro. In diese Umsatzgrenze fließen jedoch auch die umsatzsteuerfreien Auslandsumsätze ein, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Auf das Verhältnis der beiden Umsatzsummen zueinander kommt es dabei nicht an.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe