E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Straßenreinigung ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

Während die Reinigung des Gehwegs als haushaltsnahe Dienstleistung gilt, ist die Reinigung der Fahrbahn nicht steuerlich begünstigt.

Die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße ist - anders als die Reinigung des öffentlichen Gehwegs vor dem Haus - nicht als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt. Mit dieser Festlegung zieht der Bundesfinanzhof die Grenze des persönlichen Haushalts für haushaltsnahe Dienstleistungen an der Bordsteinkante. Das gilt auch für die Kommunen, die ihre Einwohner neben der Reinigung des Gehwegs auch zur Reinigung einer Fahrbahnhälfte verpflichten oder diese Reinigung den Eigentümern in Rechnung stellen.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe