E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Gebäudeteile als selbstständige Wirtschaftsgüter

Auch für die - inzwischen leider abgeschaffte - Investitionszulage können Gebäudeteile als selbstständige Wirtschaftsgüter gelten

Investitionszulagen für Mietwohnungen gibt es zwar seit einigen Jahren nicht mehr, für die Altfälle hat der Bundesfinanzhof jetzt aber wieder eine hilfreiche Entscheidung gefällt. Danach sind die ertragsteuerlichen Grundsätze, nach denen ein Gebäude in so viele Wirtschaftsgüter aufgeteilt werden kann, wie einzelne Gebäudeteile in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen, auch im Investitionszulagenrecht anwendbar. Der Kläger konnte sich damit zumindest für einen Teil der Immobilie die Investitionszulage sichern, nachdem das gesamte Gebäude nicht innerhalb des Begünstigungszeitraums hätte fertiggestellt werden können.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe