E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Vermögenswirksame Leistungen sind Einkünfte

Vermögenswirksame Leistungen Ihres Kindes sind als eigene Einkünfte des Kindes einzustufen.

Vermögenswirksame Leistungen sind steuerpflichtige Einnahmen und daher bei der Ermittlung der Einkünfte Ihres Kindes zu berücksichtigen und mitzurechnen. Dazu können auch die im Laufe eines Jahres aus dem Berufsausbildungsverhältnis gezahlten Sonderzuwendungen aufgrund des Erreichens der Volljährigkeit gehören. Diese Sonderzuwendungen sind den Monaten anteilig zuzuordnen, in denen die Berufsausbildung stattgefunden hat.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe