E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Vermietung eines Büroraums an den Arbeitgeber

Das Entgelt für die Vermietung eines Büroraums an Ihren Arbeitgeber kann zu Arbeitslohn oder eigenständigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen.

Vermieten Sie Ihrem Arbeitgeber einen Büroraum, kann sich das pauschal vereinbarte Entgelt als Arbeitslohn darstellen. Erst wenn ein für Geschäftsräume üblicher Mietvertrag vorliegt, können eigenständige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen. Sind Sie und Ihr Ehegatte Eigentümer des vermieteten Büros, so erzielt Ihr Ehegatte, wenn er nicht Arbeitnehmer bei Ihrem Arbeitgeber ist, in jedem Fall Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Gleiches gilt für den Fall, dass der Ehegatte alleiniger Eigentümer ist.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe