E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Fahrten zwischen Home-Office und Betrieb mit dem Firmen-Pkw

Die Fahrten zwischen dem Home-Office und dem Betrieb sind generell keine steuerfreien Fahrten zwischen zwei regelmäßigen Arbeitsstätten.

Ob bei der Fahrt zwischen dem häuslichen Arbeitszimmer oder "Home-Office" und dem eigentlichen Betrieb ein geldwerter Vorteil für die Nutzung des Firmen-Pkws entsteht, hat die Finanzverwaltung jetzt erklärt. Nach ihrer Auffassung ist das häusliche Arbeitszimmer in der Regel keine regelmäßige Arbeitsstätte, da es keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ist. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber das Arbeitszimmer des Arbeitnehmers aus betrieblichen Gründen anmietet und anschließend dem Arbeitnehmer wieder überlässt.

Doch auch dann geht die Finanzverwaltung bei den Fahrten zum Betrieb von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aus, da der private Bereich der Wohnung den beruflichen Bereich des "Home-Office" überlagert. Das Argument, es handele sich um Fahrten zwischen zwei regelmäßigen Arbeitsstätten, aus denen kein geldwerter Vorteil entsteht, lässt die Finanzverwaltung nicht gelten. Deshalb ist der pauschale Nutzungswert um die auf diese Fahrten entfallenden geldwerten Vorteile zu erhöhen, und zwar um 0,002 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer. Ein höchstrichterliches Urteil zu dieser Frage liegt zwar noch nicht vor, allerdings verweist die Finanzverwaltung auf ein vorläufig noch nicht rechtskräftiges Urteil des Hessischen Finanzgerichts, das ihre Auffassung bestätigt.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe