E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Verfassungsbeschwerde zum Kilometersatz bei Dienstreisen

Ob die unterschiedlichen pauschalen Erstattungssätze für Dienstreisen verfassungsgemäß sind, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht prüfen.

Beim Bundesverfassungsgericht ist jetzt eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die die unterschiedlichen Kilometersätze bei Dienstreisen betrifft: Während Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst ihr Aufwand nach den Landesreisekostengesetzen pauschal erstattet wird, gelten für alle anderen Arbeitnehmer die Lohnsteuerrichtlinien (LStR). In den LStR ist ein pauschaler Satz von 0,30 Euro pro Kilometer vorgesehen, während zumindest einige Bundesländer in ihren Reisekostengesetzen eine Pauschale von 0,35 Euro vorsehen.

Gegen diese Ungleichbehandlung wendet sich nun der Beschwerdeführer. Der Ausgang des Verfahrens ist jedoch völlig offen, weil die Pauschalen nicht abgeltend sind, sondern nur Vereinfachungscharakter haben. Es steht also jedem Arbeitnehmer frei, höhere Kosten nachzuweisen. Trotzdem bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht hier für mehr Klarheit und Einheitlichkeit im Steuerrecht sorgt.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe