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Seit dem 1. Januar 2002 gilt das Gesetz zur Anpassung bilanzrechtlicher Bestimmungen an die Einführung des Euro, zur Erleichterung der Publizität für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie zur Einführung einer Qualitätskontrolle für genossen
Löhne für Aushilfskräfte können zu einer Falle bei Sozialversicherungsbeiträgen werden.
Um den Steuerabzug für Bauleistungen zu gewährleisten muss der leistende Unternehmer seinem Auftraggeber eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts aushändigen.
Seit 1. Januar 2002 gilt das Gesetz zur Neuregelung des Krankenkassenwahlrechts.
Mit dem neuen Betriebsverfassungsgesetz wird in kleinen Unternehmen die Bildung eines Betriebsrats erleichtert.
Aktien sind nicht das Allheilmitte, das aus der Rentenkrise führt.
Zur Einführung des Euro werden auch die in den Gesetzen angegebenen Beträge für Steuern und staatliche Leistungen umgestellt.
Umfangreiche Gesetzesänderungen stehen für den 1. Januar 2002 an, da das Schuldrecht zur Umsetzung von EWG-Richtlinien grundlegend überarbeitet wird.
Die ersten Regelungen des im Frühjahr beschlossenen Altersvermögensergänzungsgesetz sind bereits seit 1. Juli in Kraft.
Das deutsche Schuldrecht, das auch die Gewährleistungsansprüche bestimmt, wird noch in diesem Jahr grundlegend geändert.
 

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