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Im März hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt.


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Eine rückwirkende Gesetzesänderung sorgt dafür, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nun auch Software, Smartphones und Tablet-PCs steuerfrei überlassen können.


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Die Finanzverwaltung akzeptiert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass ein Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann.


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Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten überhaupt verfassungsgemäß ist.


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Der Bundesfinanzhof hat es deutlich einfacher gemacht, die Entfernungspauschale auch für eine längere aber verkehrsgünstigere Strecke zum Arbeitsplatz anzusetzen.


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Ein teures Studium oder eine kostspielige Ausbildung zum Pilot lässt sich dank neuer Urteile zumindest auf Umwegen in voller Höhe steuerlich geltend machen.


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Eine Lieferung oder Leistung berechtigt nicht mehr zum Vorsteuerabzug, wenn sie von Anfang an für eine nichtunternehmerische Verwendung vorgesehen ist.


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Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Abziehbarkeit von Prozesskosten nicht.


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Die Finanzverwaltung hat jetzt die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) auf 2013 verschoben.


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Auch diesmal gibt es zum Jahreswechsel eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht. Profitieren können vor allem Familien.


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