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Neben der Einführung des Mindestlohns müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Jahreswechsel noch auf zahlreiche weitere Änderungen einstellen.


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Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes kommen auf Arbeitgeber ab 2015 neue Aufzeichnungspflichten zu.


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Zum 1. Januar 2015 werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erneut verschärft.


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Die Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig.


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Hauptsächlich verwaltungstechnische Änderungen ergeben sich zum Jahreswechsel für auf den Großteil der Kapitalanleger.


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Neben der für alle Steuerzahler positiven erweiterten Abziehbarkeit von Beiträgen für eine Basisrente gibt es auch für Familien mehrere Änderungen.


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Nach langer Beratung hat das Bundesfinanzministerium eine aktualisierte Fassung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung und zum Datenzugriff veröffentlicht.


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Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes kommen auf Arbeitgeber ab 2015 neue Aufzeichnungspflichten zu.


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Zum Jahreswechsel ändern sich europaweit die Regeln für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen an Endkunden.


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Das Bundesfinanzministerium hat die Verwaltungsanweisung zur Reisekostenreform überarbeitet und ergänzt.


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