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Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und einen Ausgleich der kalten Inflation bei der Einkommensteuer.
Der grenzüberschreitende Informationsaustausch über Auslandskonten hat mit dem Jahreswechsel begonnen. Daneben gibt es noch einige weitere Änderungen, die Kapitalanleger betreffen.
Neben einem höheren Mindestlohn und einigen Änderungen beim Lohnsteuerabzug gibt es seit dem 1. Januar auf drei Jahre befristete Steuervorteile für die Förderung der Elektromobilität durch den Arbeitgeber.
Das Besteuerungsverfahren wird in vielen Punkten modernisiert, die teilweise schon ab diesem Jahr Auswirkungen haben.
Für Selbständige und Unternehmer hat der Jahreswechsel diesmal vergleichsweise wenige, aber dafür bedeutsame Änderungen mit sich gebracht.
Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde steigt zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde.
Damit die Buchführung vom Finanzamt akzeptiert wird, müssen Unternehmen beim Einsatz von Registrierkassen und ähnlichen Geräten verschiedene Pflichten beachten. Die Gnadenfrist für nicht aufrüstbare Altgeräte läuft zum Jahresende aus.
Für die Ermittlung der Kirchensteuer auf pauschale Lohn- oder Einkommensteuer gibt es die Wahl zwischen einem individuellen Nachweis und einem vereinfachten Verfahren.
Mit mehreren Monaten Verspätung hat der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen jetzt umgesetzt.
Turnusmäßig sollen 2017 und 2018 verschiedene Steuerfreibeträge und das Kindergeld steigen. Außerdem erfolgt wieder ein Ausgleich der kalten Progression.
 

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